Schulcurriculums
- Grundlage unserer gesamten pädagogischen Arbeit bilden:
- Empfehlungen der KMK
- Schulgesetz des Landes Brandenburg
- Sonderpädagogikverordnung
- Rahmenplan für den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ (Brandenburg)
gesetzliche Verwaltungsvorschriften
- „Die Qualitätsentwicklung des Unterrichts verlangt, die vorhandenen Lern- und Unterrichtskonzepte darauf hin zu prüfen, in wie viel sie allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Lernen gewährleisten“. (Rahmenplan)
- Die Grundlage für die curriculare Arbeit in der Schule und die Gestaltung des Unterrichts bildet der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“.
- Weiterentwicklung ist nötig, denn Stillstand bedeutet Rückschritt.
- Entwicklungsdruck geht vom Wandlungsprozess der Gesellschaft aus.